Ihr persönliches Impfkonzept

Bei den Impfungen gegen COVID-19 herrscht mal wieder große Verwirrung. Da geht es um die Zulassung, um Empfehlungen, um Studien, aber wenig um Ihre persönliche Situation. 


Wir wollen Orientierung geben und zusammen mit Ihnen Ihr persönliches Impfkonzept erarbeiten. Und da gilt: 

Fast alles ist möglich!

Kernaussagen auf dieser Seite

  • Jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland hat einen Anspruch auf Impfung gegen COVID-19. 
  • Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO.
  • Ihr Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden besteht ebenfalls unabhängig von den Empfehlungen der STIKO und denen der zuständigen Landesbehörden.
  • Andere nationale und internationale Fachgremien kommen zu anderen,  viel weiter gehenden Empfehlungen für die Impfung gegen COVID-19 als die STIKO.
  • Wenn es nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist, können in Deutschland auch Impfungen ohne Zulassung in Europa durchgeführt werden.

Die Zulassung

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Bei der Zulassung von Impfstoffen in der EU spielt die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA die zentrale Rolle. Was die EMA nicht zur Zulassung empfiehlt, ist in der EU und damit auch in Deutschland nicht “verkehrsfähig”. Das heißt: Impfstoffe, die nicht den Segen der EMA erhalten, können in Deutschland nicht auf legale Weise besorgt und angewendet werden. 

Es gibt aber auch den Fall, dass bestimmte Arzneimittel zwar verkehrsfähig, aber für einen bestimmten Zweck oder für eine bestimmte Gruppe von Personen in der EU nicht “zugelassen” sind. Und hier gibt es wieder Spielraum für Ihre persönliche Impfentscheidung.

Die Empfehlungen der STIKO

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Für die öffentlichen Impfempfehlungen ist in Deutschland die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, zuständig. Sie hat derzeit 18 Mitglieder, die durchaus internationale Anerkennung genießen und ehrenamtlich arbeiten.  Die STIKO berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer Impfempfehlungen nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. 


Vor Beginn der Pandemie traf sich die Kommission zweimal jährlich und veröffentlichte ihre Empfehlungen in der Regel jährlich im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI). Im vergangenen Jahr waren ganze 50 (in Worten fünfzig!) Aktualisierungen fällig. Kritiker argumentieren deshalb, die Anforderungen, die eine Pandemie an ein solches Gremium stelle, seien mit dieser Struktur nicht befriedigend zu bewältigen. Und nicht nur der Bundesgesundheitsminister wünscht sich für die Arbeit der STIKO “mehr Dynamik”. 


Ein Beispiel für die häufig als zu langsam kritisierte Arbeit der STIKO sind die Empfehlungen zur Impfung von Kindern: Während zum Beispiel in den USA schon im Sommer vergangenen Jahres eine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 11 Jahren galt, konnte sich die STIKO erst Ende Mai 2022 zu einer entsprechenden Empfehlung durchringen. Hierbei weicht zudem das empfohlene Vorgehen von internationalen Empfehlungen ab.

Die Empfehlungen der STIKO werden den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt und veröffentlicht (§ 20 Absatz IfSG). Sie entfalten keinerlei unmittelbare rechtliche Wirkung.


Bei den öffentlichen Impfempfehlungen der STIKO handelt es sich - der Name legt es nahe, die öffentliche Wahrnehmung ist aber dennoch eine andere - um Empfehlungen


Kein Arzt und keine Person, die eine Impfung gegen COVID-19 erhalten möchte, ist an diese Empfehlungen gebunden. Der Impfarzt im Impfzentrum Eppingen wird mit Ihnen Ihr persönliches Impfkonzept erarbeiten und Sie ausführlich aufklären.

Die Empfehlungen anderer Fachgremien

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Überall auf der Welt arbeiten Fachgremien, die Impfempfehlungen für das jeweilige Land oder die jeweilige Region erarbeiten. Diese Spezialisten greifen dabei auf dieselben international zur Verfügung stehenden Daten zurück. Deutschland hat bei der Erhebung von Daten zur SARS-CoV-2-Pandemie keine führende Rolle.

Trotz der gemeinsamen Datenbasis kommen die verschiedenen Gremien zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die Fachkommisionen aus Israel oder den USA z.B. nehmen häufig eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von neuen, der jeweiligen Situation angepassten Impfempfehlungen ein, die STIKO folgt diesen Empfehlungen in aller Regel zu einem späteren Zeitpunkt.

Beispielhaft finden Sie hier die Impfempfehlungen zweier anderer Fachgremien:

Sächsische Impfkommission (SIKO): Die SIKO empfiehlt z.B. für alle Menschen ab 12 Jahren insgesamt vier Impfungen gegen SARS-CoV-2 (SIKO-Empfehlungen zur SARS-CoV-2-Impfung - Herbstupdate vom 25. August 2022)

US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC: Die CDC empfiehlt, dass Personen ab dem Alter von 5 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit den neuen, angepassten Impfstoffen erhalten, wenn seit der letzten COVID-19-Impfdosis mindestens 2 Monate vergangen sind, oder wenn die letzte Impfung mit einem nicht angepassten Impfstoff durchgeführt wurde (Stay Up to Date with COVID-19 Vaccines Including Boosters).

Die Aufgabe des Impfarztes

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Ärztinnen und Ärzte sind nur Ihrem Wissen und Gewissen verpflichtet und dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen. Dabei müssen sie sich forlaufend beruflich fortbilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist (Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg).

Wir leiten aus diesen Grundsätzen ärztlichen Handelns die Verpflichtung ab, Sie auch über die Empfehlungen nicht unmittelbar zuständiger Fachgremien aufzuklären, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. 

Ihre Entscheidung

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Wie oben ausgeführt gibt es für Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Impfkonzept ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Erfordernissen zu gestalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Entscheidung informiert treffen. Dazu will unsere Website Orientierung bieten und die wichtigsten aktuellen Informationen liefern.


Im Impfzentrum Eppingen bieten wir - je nach Ihrer individuellen Situation - auch Impfungen an, für die es keine Zulassung in der EU oder keine Empfehlung der STIKO gibt. Unsere hoch spezialisierten und immer aktuell informierten Impfärzte beantworten Ihnen jede Frage dazu. Im Einzelfall müssen Sie für ein vom gängigen Impfschema abweichendes Vorgehen zusätzliche Informationen zu Ihrem gesundheitlichen Zustand und/oder eine individuelle Einverständniserklärung abgeben.

Sie haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Impfung gegen COVID-19.
Dieser Rechtsanspruch besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO.  

Wenn es nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist, können auch Impfungen durchgeführt werden, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt (§ 1 CoronaImpfV).

Wer sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus impfen lässt, hat Anspruch auf Versorgung wegen eventueller gesundheitlicher Schäden durch die Impfung. Das gilt unabhängig davon, ob es für die Impfung zum Zeitpunkt der Durchführung eine Empfehlung der STIKO oder der Landesbehörden gab oder nicht (§ 60 Abs. 1 Nr. 1a IfSG).

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