Genesen!

Sie haben schon einmal oder mehrmals eine Infektion mit SARS-CoV2 durchgemacht? Das müssen Sie beachten:

Nachfolgende Informationen fassen den Stand der medizinischen Erkenntnisse und der daraus resultierenden Empfehlungen vereinfachend zusammen. 
Zu den bundesweit gültigen gesetzlichen Vorgaben (1) und den Regelungen in Baden-Württemberg (2) informieren Sie sich bitte direkt über unten angeführte Quellen.


Als vollständig geimpft gilt man grundsätzlich, wenn insgesamt drei Einzelimpfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 wie eine Impfung gezählt:

  • Zum Nachweis einer durchgemachten Infektion ist ein PCR-Test erforderlich (1). 
  • Um als genesen zu gelten, muss das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen ((1) und (2)). Das heißt: Das Genesenen-Zertifikat verfällt nach 3 Monaten.
  • Zudem wird unterschieden, ob Sie vor oder nach Ihrer Impfung erkrankt sind (s.u.).


Folgende Ausführungen fassen die aktuelle Empfehlung vereinfachend zusammen

Detaillierte Informationen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 40/2022 vom 06.10.2022. Die Tabelle 7 auf Seite 13 bietet einen Überblick für Menschen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV2 durchgemacht haben.


Vereinfacht gesagt wird eine SARS-CoV-2-Infektion wie eine Impfung gehandhabt. Dabei ist es aber wichtig, ob Sie vor oder nach Ihrer Impfung erkrankt sind.


Infektion kurz vor oder nach der ersten Impfung 

Haben Sie sich weniger als 4 Wochen vor oder nach Ihrer ersten Impfung infiziert, so wird eine Impfung im Abstand von mindestens 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome empfohlen. Die Infektion zählt hier nicht wie eine Impfung.

Infektion mindestens 4 Wochen nach der ersten Impfung

Haben Sie sich mehr als 4 Wochen nach Ihrer ersten Impfung infiziert, zählt die Infektion wie eine zweite Impfung.  

Booster in jedem Fall erforderlich

In beiden Fällen ist aber eine Auffrischungsimpfung (Booster) nötig, und zwar gemäß den Empfehlungen der STIKO ab 3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis oder nach der Infektion (je nachdem, welches Ereignis zuletzt aufgetreten ist).

Die Gabe der Auffrischungsimpfung ist bereits ab 4 Wochen nach dem Ende der COVID-19- Symptome möglich, wenn z.B. eine Exposition gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfristigen Schutz vermittelt (Immune-Escape-Varianten). Die aktuell zirkulierende Omikron-Variante ist eine solche Variante.

Zum Erreichen einer hybriden Immunität wird auch Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen. 

Infektion mindestens 4 Wochen nach der zweiten Impfung 

Haben Sie sich mehr als 4 Wochen nach Ihrer zweiten Impfung infiziert, zählt die Infektion wie eine dritte Impfung, und Sie gelten nach den aktuellen Bestimmungen als vollständig geimpft.

International wird aber unterschieden, mit welcher Variante Sie sich infiziert haben. Sollten Sie sich vor Mitte Juli 2022 in Deutschland infiziert haben, ist eine Infektion mit einer anderen Variante als dem derzeit dominanten Omikron-Subtyp BA.5 wahrscheinlich. Dann sollte eine erneute Impfung mit dem an BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff durchgeführt werden.




(1) §22a Infektionsschutzgesetz


(2) Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten


Hier erfahren Sie mehr: 


(3) Detaillierte und aktuelle Informationen finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 40/2022 vom 06.10.2022. Die Tabelle 7 auf Seite 13 bietet einen Überblick für Menschen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV2 durchgemacht haben.

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